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SWK 6, 20. Februar 2017, Seite 382

Entgeltsaufteilung pauschaler Menüpreise im Gastronomiebereich

Kein Spielraum für eine Aufteilung nach der Kostenmethode

Sebastian Tratlehner

Die Frage der Aufteilung pauschaler Menüentgelte im Gastronomiebereich auf den dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speise- bzw den dem Normalsteuersatz unterliegenden Getränkeanteil ist seit geraumer Zeit Gegenstand von Judikatur und Literatur. Menüpreise können dabei entweder im Verhältnis der Marktwerte (Einzelverkaufspreise) der Menükomponenten oder nach den jeweiligen Kosten aufgeteilt werden. Grundsätzlich hat nach der Rechtsprechung des VwGH bzw des BFG eine Aufteilung des Pauschalentgelts nach dem Verhältnis der Marktwerte (Einzelverkaufspreise) zu erfolgen, strittig waren jedoch die genauen Voraussetzungen, unter denen auch eine Aufteilung im Verhältnis der jeweiligen Kosten vorgenommen werden kann. Durch seine Erkenntnisse vom , Ro 2014/15/0039 bzw Ro 2014/15/0036, bestätigt der VwGH nun aber seine bereits 2009 eingeschlagene Rechtsprechungslinie: Die Aufteilung pauschaler Menüpreise im Gastronomiebereich hat demnach stets im Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen.

1. Problemstellung

Die Bemessungsgrundlage pauschaler Menüpreise, die sowohl einen dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfenden Speise- als auch einen dem Normalsteuersatz zu unterwerfenden Getränkean...

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