Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veräußerung eigener Aktien
Die Verbindung zwischen der Besteuerung der (sonstigen) Unternehmensgewinne und der Gewinne aus der Veräußerung rückerworbener eigener Anteile ist nicht so eng, dass von einer doppelten steuerlichen Erfassung derselben Gewinne gesprochen werden kann. – (§ 7 KStG 1988), (Abweisung)
( 2013/13/0120)