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SWK 6, 20. Februar 2017, Seite 400

Veräußerung eigener Aktien

Die Verbindung zwischen der Besteuerung der (sonstigen) Unternehmensgewinne und der Gewinne aus der Veräußerung rückerworbener eigener Anteile ist nicht so eng, dass von einer doppelten steuerlichen Erfassung derselben Gewinne gesprochen werden kann. – (§ 7 KStG 1988), (Abweisung)

( 2013/13/0120)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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