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Ort der Lieferung bei Versendung über ein Konsignationslager
Abnehmer bewirkt innergemeinschaftlichen Erwerb
Der BFH erkannte im Oktober 2016, dass eine Versendungslieferung auch dann vorliegen kann, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird. Der Lieferort bestimmt sich nach § 3 Abs 6 dUStG mit dem Beginn der Versendung des Gegenstandes, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. Aufgrund der vergleichbaren Rechtslage in Österreich, die wie die deutsche Vorschrift auf Art 32 der MwStSyst-RL beruht, ist diese Entscheidung auch in Österreich zu beachten.
1. Ausgangslage
Eine spanische Gesellschaft versendete Gegenstände in ein in Kundennähe gelegenes Logistiklager in Deutschland, in dem im Namen und auf Rechnung der spanischen Gesellschaft Gegenstände gelagert wurden. Der deutsche Kunde der spanischen Gesellschaft hatte an Werktagen freien Zugang zum Logistiklager und konnte nach Bedarf Gegenstände aus dem Lagerbestand der spanischen Gesellschaft entnehmen.
Die Lieferungen erfolgten aufgrund zentraler Lieferverträge zwischen der spanischen Gesellschaft und dem deutschen Kunden, die die Liefergegenstände, die Kaufpreise und die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen regelten. Die konkreten Mengen der zu lie...