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Deckelung der Abzugsbesteuerung bei der Überlassung von Arbeitskräften aus dem EU-/EWR-Ausland nach Österreich
VwGH zur Nettoabzugsbesteuerung
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2013/15/0136, entschieden, dass das Besteuerungsniveau durch die Abzugsteuer nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG im Fall einer Überlassung aus dem EU-/EWR-Ausland nicht höher sein darf als die tarifmäßige Steuer auf die Nettoeinkünfte eines vergleichbaren inländischen Überlassers, da andernfalls darin ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit zu erblicken ist.
1. Derzeitige Rechtslage und Verwaltungspraxis
Bei der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch einen beschränkt steuerpflichtigen Überlasser unterliegt dieser nach § 98 Abs 1 Z 3 Teilstrich 5 EStG mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht im Inland. Eine Besteuerung der Einkünfte erfolgt mittels Steuerabzugs nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG. Im Rahmen der Überlassung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch einen beschränkt steuerpflichtigen Überlasser unterliegen sowohl dieser als auch die überlassenen Arbeitskräfte der Steuerpflicht im Inland. Jedoch unterliegen die überlassenen Arbeitskräfte nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 98 Abs 1 Z 4 EStG, wenn die Einkünfte bereits auf Ebene des Überlassers steuerlich erfasst werden. Im Fall der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch...