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SWK 6, 20. Februar 2017, Seite 381

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung

Entscheidung: RV/1100475/2016, Revision zugelassen.

Normen: §§ 16, 27 EStG 1988.

Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten (hier: Beratungskosten im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung der GmbH) stellen Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, in concreto Nebenkosten des Erwerbs, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar.

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