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ESt: Mittelpunkt einer schriftstellerischen Tätigkeit
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt der materielle Mittelpunkt einer schriftstellerischen Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung im Arbeitszimmer. – (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
( Ra 2016/15/0072)