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SWK 32, 10. November 2018, Seite 1423

Öffnung des „Dritten Marktes“ für KMU

Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 waren Neuemissionen von österreichischen KMU im Dritten Markt der Wiener Börse nicht mehr möglich. Dadurch wurde es ihnen deutlich erschwert, an Eigenkapital zu kommen. Als Ausweichlösung mussten einige von ihnen ihr Kapital im Ausland beschaffen, zB in Deutschland, wo der Dritte Markt 2016 wiederbelebt wurde. Durch die Änderung des AktG, die am den Nationalrat passiert hat, wird es KMU künftig wieder möglich sein, Inhaberaktien für die Kapitalbeschaffung zu verwenden.

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