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USt: Verdeckte Ausschüttungen iZm Vermietung
Beträgt die tatsächliche Miete weniger als die Hälfte der marktkonformen Miete, wird eine mit der Vermietung in Zusammenhang stehende Vorleistung vom Vermieter überwiegend für verdeckte Ausschüttungen bezogen und tritt der Vorsteuerausschluss des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 ein. – (§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
( Ra 2017/15/0019)