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Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für fremde Umsatzsteuerschulden
Neuerungen in der USt nach dem Entwurf zum deutschen JStG 2018
Dieser Beitrag analysiert die geplante Haftungsregelung für Betreiber elektronischer Marktplätze nach dem Regierungsentwurf des deutschen JStG 2018. Die Regelung wird auch für österreichische Unternehmer relevant sein, die in Deutschland ihre Waren über elektronische Marktplätze vertreiben.
1. Ausgangslage
Schätzungen zufolge führt die Hinterziehung der USt im Onlinehandel durch Unternehmer aus Drittstaaten (B2C) alleine in Deutschland jedes Jahr zu Steuerausfällen „im hohen dreistelligen Millionenbereich“. Die Finanzverwaltungen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten können auf diese wegen unzureichender Amtshilfe größtenteils nicht zugreifen, weshalb die Einhebung der geschuldeten USt scheitert. Daher wurden im Rahmen des MwSt-Aktionsplans am vom Rat der Europäischen Union mehrere Änderungen der MwStSystRL beschlossen, die von den Mitgliedstaaten bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen sind. Um in der Zwischenzeit USt-Ausfällen im Onlinehandel zu begegnen, wurde in Deutschland ein Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem für Betreiber elektronischer Marktplätze besondere Pflichten und eine Haftungsregelung eingeführt werden soll. Dies dürfte mit der MwStSystRL vereinbar ...