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ESt: Erschwerniszulagen
Die Begünstigung für Erschwerniszulagen nach § 68 Abs 1 und 5 EStG 1988 setzt ua voraus, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Dies erfordert nach Rechtsprechung und Lehre, dass der Behörde nachgewiesen wird, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden. – (§ 68 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
( Ra 2016/15/0061)