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Mehrwertsteuer: Leistungen eines Zusammenschlusses sind auch dann steuerbefreit, wenn dieser Leistungen an Nichtmitglieder erbringt
Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die die Gewährung der Mehrwertsteuerbefreiung davon abhängig macht, dass die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen Dienstleistungen ausschließlich an ihre Mitglieder erbringen, was zur Folge hat, dass solche Zusammenschlüsse, die auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder erbringen, in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig sind, und zwar auch für die gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Dienstleistungen.
( Infohos, C-400/18)