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Beihilfenrechtliche Aspekte der ertragsteuerlichen COVID-19-Maßnahmen
Hilfsmaßnahmen auf dem Prüfstand des Unionsrechts
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des COVID-19-Erregers trafen Steuerpflichtige unerwartet und nahmen zum Teil existenzbedrohenden Charakter an. Zur Reduzierung finanzieller Härten beschloss der Gesetzgeber ertragsteuerliche Maßnahmen, die grundsätzlich den Anfangsverdacht unionsrechtswidriger Beihilfen bedingen. Dieser Beitrag beleuchtet mögliche Knackpunkte in der beihilfenrechtlichen Prüfung.
1. Ertragsteuerliche COVID-19-Maßnahmen im Überblick
Das verordnete „Herunterfahren“ des öffentlichen Lebens inklusive einer temporären Schließung der Mehrheit der Betriebe wurde von flankierenden ertragsteuerlichen Maßnahmen begleitet, die zum einen finanzielle Härten abmildern und zum anderen besondere Leistungen gewisser Gruppen von Erwerbstätigen während der COVID-19-Pandemie honorieren sollten. Diese Maßnahmen wurden zum Teil mit dem 3. COVID-19-Gesetz umgesetzt, andere sind im – nach Einspruch des Bundesrates am mit Beharrungsbeschluss des Nationalrates angenommenen – 18. COVID-19-Gesetz enthalten:
Steuerbefreiung für Unterstützungsleistungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Härtefallfonds, Corona-Krisenfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinde...