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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 980

Anmerkungen zur COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes

Rechtsstaatliche, demokratiepolitische und ökonomische Probleme

Peter Brandner und Heinrich Traumüller

Die neu gegründete „COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG) soll den „Corona-Hilfsfonds“ abwickeln, der mit 15 Mrd Euro dotiert ist. Weiters soll die COFAG sogenannte „Fixkostenzuschüsse“ mit einem Gesamtrahmen von 8 Mrd Euro abwickeln. Unserer Einschätzung nach wirft die vorliegende Gestaltung der COFAG jedoch erhebliche rechtsstaatliche, demokratiepolitische und ökonomische Probleme auf, die einer breiten politischen Diskussion sowie einer noch zu überarbeitenden juristischen und ökonomischen Lösung bedürfen.

1. Überblick

Die wirtschaftswissenschaftliche empirische Evidenz spricht klar für eine (staatliche) Konjunkturstabilisierung. Es liegt daher im Interesse der Gesellschaft, dass der Staat intervenierend die Krisenkosten übernimmt. Die neu gegründete „COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG) soll den „Corona-Hilfsfonds“ abwickeln, der mit 15 Mrd Euro dotiert ist. Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. Als Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und ein Aufsichtsrat bzw Beirat vorgesehen. Allerdings hätte ein „Nein“ des Beirats nur aufschiebende Wirkung. Nach 48 Stunden kann di...

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