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SWK 15, 25. Mai 2020, Seite 843

Keine Negativzinsen bei Darlehen an eine Gebietskörperschaft

Entscheidung: 1 Ob 16/20i.

Normen: § 914 ff ABGB.

Dass die Parteien eines Kredit- oder Darlehensvertrags, der eine an einen Referenzzinssatz gekoppelte Zinsgleitklausel enthält, typischerweise keine Verpflichtung zur Bezahlung von Negativzinsen durch die Bank vereinbaren wollten, ist auch bei einem unklaren Vertragswortlaut anzunehmen.

Beide Vorinstanzen wiesen das gegen eine Bank gerichtete Klagebegehren einer Stadtgemeinde, mit dem diese als Darlehensnehmerin die Bezahlung von – aufgrund eines entsprechend negativen Referenzzinssatzes – Darlehenszinsen durch die Bank als Darlehensgeberin forderte, mit der Begründung ab, dass den zwischen den Parteien abgeschlossenen Darlehensverträgen ein solches Verständnis nicht zugrunde gelegt werden könne.

Der OGH bestätigte diese Entscheidungen. Ob die beklagte Bank bei einem entsprechend negativen Referenzzinssatz Zinsen an die Klägerin als Darlehensnehmerin zahlen muss, ist in den Zinsvereinbarungen zwar nicht klar geregelt worden. Dass die Vorinstanzen auch in diesem Fall das Verständnis typischer Vertragsparteien eines – eine Zinsgleitklausel enthaltenden – Darlehensvertrags angenommen haben, die im Allgemeinen nicht davon ausgehen, dass...

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