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SWK 15, 25. Mai 2020, Seite 858

Mehrwertsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz bei Vermietung von Bootsliegeplätzen

Art 98 Abs 2 iVm Anhang III Nr 12 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der dort für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen vorgesehen ist, nicht auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anwendbar ist.

( Segler-Vereinigung Cuxhaven, C-715/18)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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