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Erläuterungen zur Beilage L 1k-bF
Seite 1 der Beilage L 1k-bF
FB1
Familienbonus Plus in besonderen Fällen
Trennung der (Ehe-)Partner
Bei einer Trennung der (Ehe-)Partner im Jahr 2020 können folgende Personen den Familienbonus Plus beantragen:
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Für die Monate bis zur Trennung (inklusive Monat der Trennung) | Für die Monate nach der Trennung | |
Bezieherin bzw Bezieher von Familienbeihilfe | halb oder ganz | halb oder ganz für Monate mit Unterhaltszahlung halb oder ganz für Monate ohne Unterhaltszahlung |
(Ehe-)Partner (bis zur Trennung) | halb oder ganz | |
Unterhaltszahler (ehemaliger Partner, der nach der Trennung Unterhalt leistet) | halb oder ganz für Monate mit Unterhaltszahlung | |
Allfälliger neuer (Ehe-)Partner nach Trennung (bei Lebensgemeinschaft nur bei Bestehen von mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr) | halb oder ganz für Monate ohne Unterhaltszahlung |
Frau Y und Herr Z haben ein gemeinsames Kind. Sie lassen sich am scheiden. Frau Y bezieht für das gemeinsame Kind ganzjährig die Familienbeihilfe. Herr Z leistet ab Juni 2020 für das gesamte restliche Jahr den vorgeschriebenen Unterhalt von 400 Euro monatlich.
Frau Y und Herr Z können den Familienbonus Plus 2020 wie folgt aufteilen:
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Jänner bis Mai | Juni bis Dezember | |
Frau Y | halb oder ganz | halb ode... |