Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetze, Verordnungen
3. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/23)
Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden folgende Maßnahmen im EStG vorgesehen:
Die Steuerfreiheit von Zuwendungen und Zuschüssen zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation wurde gesetzlich verankert (§ 124b Z 348 EStG). Davon erfasst sind:
Zuwendungen, die aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgebracht werden (lit a, insbesondere Zuwendungen aus dem Künstler-Überbrückungsfonds);
Zuschüsse aus dem Härtefallfonds (lit b);
Zuschüsse auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz, BGBl I 2014/51 idF BGBl I 2020/44 (lit c, Fixkostenzuschuss);
sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (lit d, insbesondere künstlerische Arbeitsstipendien).
Das Pendlerpauschale (§ 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG) und steuerfreie Zulagen und Zuschläge (§ 68 Abs 7 EStG) sind auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar; dies gilt für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden (§ 124b Z 349 EStG).
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.00...