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SWK 4-5, 5. Februar 2021, Seite 188

Allgemeines zum Formular E 1

Das Formular E 1 hat zehn Seiten. Zusätzlich dazu gibt es Erklärungsbeilagen:

  • E 1a – Beilage für betriebliche Einkünfte;

  • E 1a-K – Beilage für Kleinbetriebe;

  • E 1b – Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

  • E 1c – Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;

  • E 1kv – Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen;

  • E 11 – Beilage für Beteiligungseinkünfte;

  • L 1ab – Beilage zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen;

  • L 1k – Beilage für kinderbezogene Angaben;

  • L 1k-bF – Beilage für besondere Fälle des Familienbonus Plus;

  • L 1i – Beilage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien und für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG);

  • L 1d – Beilage zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben;

  • E 108c – Antrag zur Geltendmachung einer Forschungsprämie.

Das Formular E 1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.

Im Formular der Einkommensteuererklärung finden sich Zahlen in kleinen Rechtecken. Diese Zahlen verweisen auf die entsprechenden Abschnitte des Formulars E 2 „Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung für 2020“, das ...

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