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Erlässe, Informationen
Mit dieser Info wird die Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung in Bezug auf Lohnsteuer, Kommunalsteuer und DB/DZ geregelt (Info des 2020-0.225.082).
Die Info widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von DBA im Kontext der COVID-19-Pandemie. Sie ersetzt die Info des 2020-0.271.800 (Info des 2020-0.459.612).
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2021 heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
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Altersgruppe | Regelbedarf |
0–3 Jahre | 213 Euro |
3–6 Jahre | 274 Euro |
6–10 Jahre | 352 Euro |
10–15... |