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SWK 10, 1. April 2019, Seite 494

Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein?

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Michael Tumpel

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung diverser von einer Tankstellenkette ausgegebener Gutscheine. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einordnung der Gutscheine als „Einzweck-“ bzw „Mehrzweck-Gutscheine“ iSd Art 30a MwStSyst-RL.

1. Sachverhalt und Rechtsfrage

Eine Tankstellenkette stellt im Jahr 2019 verschiedene Gutscheine aus, die bei von ihr selbstbetriebenen Tankstellen oder bei Tankstellen von Franchisenehmern in Österreich eingelöst werden können:

1.

Gutschein für eine „Autowäsche Standard“ im Wert von 9,90 Euro.

2.

Gutschein für eine Autowäsche im Wert von 9,90 Euro, der für Bezahlung der „Autowäsche Standard“ um 9,90 Euro oder „Autowäsche Premium“ um 12,90 Euro (gegen Aufzahlung) eingelöst werden kann.

3.

Gutschein für zehn Liter Superbenzin 95.

4.

Gutschein für Superbenzin 95 im Wert von 50 Euro.

5.

Gutschein für zehn Liter eines beliebigen Mineralölprodukts.

6.

Gutschein für ein Mineralölprodukt im Wert von 50 Euro.

7.

Gutschein für sämtliche Produkte der Tankstelle (einschließlich Verpflegung) im Wert von 10 Euro.

8.

Gutschein für 10 % Rabatt auf die Autowäsche.

9.

Gutschein für 1 Euro Rabatt beim Bezug eines Mineralölprodukts im Wert von 50 Euro.

Fraglich ist, ob diese Gutsche...

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