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SWK 10, 1. April 2019, Seite 509

Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Mit dem am veröffentlichten Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ möchte die Finanzmarktaufsicht (FMA) die unternehmerische Governance betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter stärken. Das Rundschreiben richtet sich an alle Finanzmarktteilnehmer, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und der Aufsicht durch die FMA unterliegen. Es ergänzt das im Dezember 2018 veröffentlichte Rundschreiben, in dem die FMA Details zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem FM-GwG dargelegt hat.

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