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LSt: Stipendium
Im Zusammenhang mit der Frage, ob für das einem Universitätsassistenten gewährte Stipendium von dritter Seite Lohnsteuer abzuführen ist, führt der VwGH aus, dass auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen können. Sie sind dann steuerlich grundsätzlich getrennt zu beurteilen. Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine Zuwendung auf sonstigen, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhenden Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht. Voraussetzung für die gesonderte Beurteilung einer solchen Rechtsbeziehung ist, dass zu gleichen Bedingungen, unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, auch mit Dritten ein derartiges Vertragsverhältnis zu Stande kommt. – (§ 25 EStG 1988), (Abweisung)
( Ra 2016/15/0070)