Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ökologisierung des Steuersystems? – Einige Gedanken zur Kohleabgabe
Reformbedarf und Ökologisierungspotenziale
Das Schlagwort der „Ökologisierung des Steuersystems“ ist nicht neu. Es lebt im Vorfeld der Diskussionen über die Inhalte des Jahressteuergesetzes 2019 neu auf. Im Raum stehen die Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge sowie von Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff. Reformbedarf bestünde aber auch bei bestehenden Energieabgaben wie der Kohleabgabe, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2004 weder strukturell überarbeitet noch ökologisch ausgerichtet wurde.
1. Einführung, Begründung und Inkrafttreten der Kohleabgabe
Das Kohleabgabegesetz (KohleAbgG) wurde mit dem BBG 2003 eingeführt und trat am in Kraft (§ 8 KohleAbgG). Der Gesetzgeber begründete die Einführung der Kohleabgabe mit Ökologisierungszielen. Er hob hervor, dass Kohle als fossiler Brennstoff zum Teil zu einer wesentlich stärkeren Umweltbelastung als Erdgas oder andere Brennstoffe führe, aber bis zur Einführung der Kohleabgabe keiner spezifischen Steuer unterlegen hatte. Zur Erreichung des Kyoto-Ziels und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes sei daher eine Besteuerung von Kohle zweckmäßig.
Das KohleAbgG wurde seit seinem Inkrafttreten mit einmal mit dem BGBl I 2004/91 novelliert. Mit dieser Novelle wurden die Steuergegenstände in § 2 Abs 1 Kohl...