Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 2019, Seite 1531

BAO-Update Dezember 2019: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Roman Thunshirn und Ilse Gössinger

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Bundesabgabenordnung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. EuGH-Vorabentscheidungsersuchen: Anspruch auf Verzugszinsen für Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Fiskus? (, Ro 2018/15/0026)

Beschwerdezinsen stehen nach § 205a BAO nur zu, soweit sich eine strittige Abgabenschuldigkeit, die bereits entrichtet wurde, später im Rechtsmittelverfahren als rechtswidrig erweist und herabgesetzt wird. Die mit in Kraft getretene Regelung ist antragsgebunden. Sie dient dazu, das einseitige Zinsrisiko des Abgabepflichtigen zu beseitigen. Der Abgabepflichtige soll durch die falsche Beurteilung eines Sachverhalts durch die Abgabenbehörde, der er nur mit einer Berufung entgegentreten kann, nicht finanziell geschädigt werden.

Wird demgegenüber eine Steuergutschrift im Rechtsmittelweg erstmals zuerkannt, stehen aufgrund des klaren Wortlauts des Gesetzes („bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit“) nach der Rechtsprechung keine Beschwerdezinsen zu. Dies, obgleich ein Abgabepflichtiger, der für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens auf eine Steuergutschrift wartet,...

Daten werden geladen...