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SWK 35, 10. Dezember 2019, Seite 1513

Grunderwerbsteuer für Baurechte

Kritische Würdigung und möglicher Lösungsansatz zur Ermittlung des Grundstückswertes

Richard Jasenek und Katharina Luka

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts nicht auf den gemeinen Wert des belasteten Grundstücks, sondern vielmehr auf den gemeinen Wert des Baurechts als Bemessungsgrundlage abzustellen, da das Baurecht ein vom Grund und Boden verschiedenes Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts ist. Als Reaktion auf diese Judikatur kam es zur Novellierung der bestehenden Grundstückswertverordnung (GrWV) durch das BMF, die mit in Kraft getreten ist. Richard Jasenek und Katharina Luka geben einen Überblick über die entsprechenden Ergänzungen zur GrWV und unterziehen diese einer kritischen Würdigung. Gegenstand der nachstehenden Ausführungen ist ausschließlich die Bewertung des Bodenanteils von Baurechten, nicht aber die Bewertung von auf Baurechtsgrundstücken errichteten Gebäuden. Zudem wird aufgrund der praktischen Relevanz für die nachstehenden Ausführungen davon ausgegangen, dass die Einräumung des Baurechts gegen Zahlung einer laufenden Baurechtszinsverpflichtung und nicht gegen eine Einmalzahlung erfolgt.

1. Änderung der Grundstückswertverordnung

Neben dem Wert der Gegenleistung ist der Grundstückswert zentrales Element für die...

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