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SWK 35, 10. Dezember 2019, Seite 1540

Buchpreisbindung und Geschenkgutscheine

Entscheidung: 4 Ob 85/19g.

Normen: § 1, 2, 3, 5 Buchpreisbindungsgesetz.

Das beklagte Unternehmen vertreibt in seinem Onlineshop ua Geschenkgutscheine einer Buchhandelskette und verkaufte Gutscheine zum Nominalwert von 100 Euro um 75 Euro. Die Finanzierung dieses Geschäftsmodells erfolgte durch ein Gegengeschäft mit der Buchhandelskette. Diese schaltete Inserate, das (rabattierte) Entgelt wurde gegenverrechnet. Dadurch erhielt die Buchhandelskette die vollen 100 Euro pro Gutschein.

Die Vorinstanzen erließen eine einstweilige Verfügung. Bereits der Verkauf von Geschenkgutscheinen sei als Veräußerung von Waren iSd Buchpreisbindungsgesetzes zu qualifizieren. Die Beklagte sei daher Letztverkäuferin im Sinne dieses Gesetzes.

Der OGH bestätigte diese Entscheidung. Ausgabe und Einlösung der Gutscheine sind wirtschaftlich und rechtlich als zeitlich aufeinanderfolgende Phasen eines einheitlichen Rechtsgeschäfts zu sehen. Die Gutscheinverkäuferin ist daher auch Letztverkäuferin von in den Gutscheinen repräsentierten Büchern. Zentrales Anliegen des Buchpreisbindungsgesetzes ist die Verhinderung eines Preiswettbewerbs zwischen Buchhändlern zum Schutz der Büchervielfalt und der V...

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