Die Vorgangsweise bei der Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats
Die Klage auf Zustimmung zur Kündigung ist ehestens nach der Kenntnis des Kündigungsgrundes einzubringen und die Kündigung kann ohne vorheriges Verständigungsverfahren vor Rechtskraft des zustimmenden Urteils ausgesprochen werden
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 12/2016, 475