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Bonuszahlung an Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen zulässig
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Wird einem Geschäftsführer eines Unternehmens anlässlich der Veräußerung eines Unternehmensanteils eine besondere Bonifikation erteilt, dann stellt dies keinen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr dar.
Die Zusage eines solchen Bonus liegt nämlich einerseits im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Wechsel ihrer Anteilseigentümer im Interesse der Gesellschaft. Andererseits wird damit auch eine Tätigkeit vergütet, die den mit der Anstellung verbundenen Aufgabenbereich als Geschäftsführer der Gesellschaft nicht verlässt.