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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 479

Ansprüche bei sexueller Belästigung im Arbeitsverhältnis

Kein Schadenersatzanspruch aufgrund sexueller Diskriminierung bei arbeitnehmerseitiger Auflösung des Dienstverhältnisses

Doris Braun

Der eindeutige Wortlaut des § 12 Abs 7 GlBG lässt nach der in diesem Beitrag zu besprechenden OGH-Entscheidung vom , 8 ObA 47/16v, keine Ausweitung des Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz auf Fälle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer zu. Auch ein Analogieschluss scheidet mangels planwidriger Gesetzeslücke aus.

1. Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin war im Gastronomiebetrieb einer Kommanditgesellschaft als Kellnerin beschäftigt.

Der Kommanditist der Kommanditgesellschaft, welcher gleichzeitig der Sohn des Komplementärs war, verwirklichte den Tatbestand der sexuellen Belästigung nach § 6 GlBG, zumal er von der Arbeitnehmerin unter anderem die Durchführung von Geschlechtsverkehr unter Androhung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Falle der Weigerung forderte und die Arbeitnehmerin trotz deren Ablehnung küsste.

Diese Tathandlungen des Kommanditisten führten zu keinesfalls zu bagatellisierenden gesundheitlichen Problemen, Schlafstörungen und Angstzuständen der Arbeitnehmerin.

Aufgrund dieser massiven sexuellen Belästigung durch den Kommanditisten, die zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat, ist die Klägerin aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt vorzeitig aus...

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