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Förderungen des AMS
Ein Überblick
Das AMS hält eine breite Palette an Fördermöglichkeiten sowohl für Betriebe als auch arbeitslose bzw Arbeit suchende Personen bereit, die bisweilen auch die Zuerkennung von Förderungen an Arbeitnehmer ermöglicht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber.
1. Einleitung
Förderungen des AMS basieren zumindest auf den §§ 34 ff AMSG, werden häufig aber auch durch Richtlinien des AMS ergänzt und präzisiert. Demnach sollen durch finanzielle Leistungen bestehende Barrieren für die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes beseitigt werden. Für manche Beihilfearten bestehen darüber hinaus explizite gesetzliche Grundlagen (zB §§ 34a, 37a bis 37c AMSG für Kombilohn, Solidaritätsprämienmodell und Kurzarbeit). Gemeinsam ist allen Förderungen im Regelfall aber Folgendes:
Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung setzt eine Kontaktaufnahme mit dem AMS vor Beginn der der Förderung zugrunde liegenden Maßnahme (Aktivität) voraus.
Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen oder -bedingungen sind möglich.
2. Beihilfen an Personen
2.1. Aus- und Weiterbildungsbeihilfen
2.1.1. Beihilfe zu den Kurskosten
Im Rahmen der Beihilfe zu den Kurskosten können Kursgebühren ebenso gefördert werden wie Sch...