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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 501

Fallweise Beschäftigung und BV-Kassenbeitrag

Mitterstöger, Betriebliche Vorsorge: Beginn der Beitragspflicht, NÖDIS Nr 12/Oktober 2016.

In den Praxis-News vom August 2016 (ASoK 2016, 317) wurde über das , berichtet, wonach in dem Fall, dass innerhalb eines S. 502 Zeitraums von 12 Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird, die Beitragspflicht zur BV-Kasse für das Nachfolgearbeitsverhältnis jedenfalls – unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgearbeitsverhältnisses – mit dessen ersten Tag beginnt.

Als Reaktion auf dieses Urteil stand ursprünglich eine Anpassung der Gesetzeslage im Sinne der bisherigen Verwaltungspraxis im Raum. Da es dazu nunmehr aber doch nicht kommen soll, ist das neue Urteil nach den Informationen der Gebietskrankenkassen für all jene Dienstverhältnisse umzusetzen, die seit dem (Tag der Veröffentlichung des neuen Urteils im RIS) bestehen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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