Betriebsübergang bei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
Geht eine einsatzbereite Einheit von Verwaltungsangestellten und überlassenen Arbeitnehmern über, so wird ein Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG anzunehmen sein
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 12/2015, 442