BankArchiv - ÖBA

Newsline

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202411074901

Aufsatz von Franz Rudorfer, ÖBA 11/2024, 749

Neues in Kürze

National

MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) veröffentlicht

von redÖBA 11/2024, 768

International

Standpunkt des Rates der Europäischen Union zum Entwurf der Retail Investment Strategy

von redÖBA 11/2024, 768

Börseblick

Momentum spricht für US-Aktien. https://doi.org/10.47782/oeba202411077001

Aufsatz von Christoph Schultes, ÖBA 11/2024, 770

Fachbeiträge

Der auflösend bedingte qualifizierte Rangrücktritt als taugliches Sanierungsinstrument

Aufsatz von Markus Fellner und Philipp Grasser, ÖBA 11/2024, 771

Gläubigerbeschlüsse zur Änderung von Anleihebedingungen

Aufsatz von Michael Kollik, ÖBA 11/2024, 781

Berichte und Analysen

Was ist eigentlich ...Business Continuity Management?

https://doi.org/10.47782/oeba202411079301

Aufsatz von Ewald Judt und Claudia Klausegger, ÖBA 11/2024, 793

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Klauselnichtigkeit und Rechtskraft

Aufsatz von Dominik Schindl, ÖBA 11/2024, 795

Klauselentscheidung zu FAGG und Erklärungsfiktion

von OGHÖBA 11/2024, 800

Wertsicherung und § 6 Abs 1 Z 5 KSchG: Anknüpfung an den VPI sachlich gerechtfertigt

von OGHÖBA 11/2024, 807

Keine Fehlberatung bei Kreditaufnahme mit Tilgungsträger

von OGHÖBA 11/2024, 808

Zum nachträglichen Erlöschen einer festgestellten Insolvenzforderung

von OGHÖBA 11/2024, 810

Zur Kausalität bei der Abschlussprüferhaftung

von OGHÖBA 11/2024, 811

rickbetrug: Keine Aufklärungspflichtverletzung des Kreditinstituts

von OGHÖBA 11/2024, 812

Keine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf Pfandbestellung

von OGHÖBA 11/2024, 813

Öffentlich-rechtliche Entscheidungen

Zur Unterscheidung von individueller und kollektiver Portfolioverwaltung

von VwGHÖBA 11/2024, 814

Konkretisierungserfordernisse und Berichtigung des Spruchs

von VwGHÖBA 11/2024, 814

Die Erzwingung der Öffnung versperrter Geschäftsräumlichkeiten und die darauf folgende Durchsuchung durch Organe der FMA ist (fallbezogen) kein AuvBZ

von VwGHÖBA 11/2024, 814

Die Verletzung der Beteiligungsmeldung gem § 130 Abs 1 BörseG 2018 zieht nach Maßgabe des § 142 BörseG 2018 die Strafbarkeit der juristischen Person nach sich

von VwGHÖBA 11/2024, 814

Das AIF-Fondsvermögen ist massezugehörig, Bescheide der FMA sind daher an den Insolvenzverwalter zu richten

von VwGHÖBA 11/2024, 815

Notwendigkeit einer Stellvertreterregelung für den Portfoliomanager

von VwGHÖBA 11/2024, 815

Die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit der Rechnungslegung ist eine Rechtsfrage

von VwGHÖBA 11/2024, 815

Gemeinnützige Bauvereinigungen sind grundsätzlich in den Konsolidierungskreis iSd CRR einzubeziehen

von VwGHÖBA 11/2024, 815

Strafbarkeit von Bankkunden bei Verletzung der Mitwirkungspflichten gem § 6 Abs 3 Z 1 FM-GwG

von VwGHÖBA 11/2024, 815

Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Unter Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes ist für den Beginn der Verjährungsfrist von Kosten, die für den Abschluss eines Hypothekardarlehensvertrages angefallen sind, nicht nur entscheidend, ob der Verbraucher Kenntnis von den Umständen hat, die die Missbräuchlichkeit der Klausel begründen, sondern auch, ob er deren rechtliche Bedeutung versteht. Ein entsprechender Kenntnisstand des Verbrauchers kann nicht bereits deshalb angenommen werden, weil eine ständige nationale Rsp zur Missbräuchlichkeit dieser Klauseln existier

von EuGHÖBA 11/2024, 815

Art 25 Abs 3 Satz 1 RL 2014/17/EU ist auch im Falle der vorzeitigen Kreditrückzahlung durch den Verbraucher nach dessen rechtmäßiger Vertragskündigung anzuwenden. Die Bestimmung steht nationalen Regelungen nicht entgegen, die im Falle der vorzeitigen Kreditrückzahlung eine angemessene und objektive Entschädigung des Kreditgebers für den entgangenen Gewinn und die Kosten dafür vorsehen. Dadurch darf es jedoch weder zu einer Vertragsstrafe gegen den Verbraucher kommen, noch der tatsächliche finanzielle Verlust des Kreditgebers überschritten werden

von EuGHÖBA 11/2024, 820

Buchbesprechung

Verantwortlich in Nachhaltigkeit investieren

Eine pragmatische Aufbereitung kontroverser Ansichten. https://doi.org/10.47782/oeba202411082501

Aufsatz von Otto Lucius, ÖBA 11/2024, 825