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SWI 4, April 2019, Seite 217

Anwendung der unionsrechtlichen Grundsätze im Verhältnis zur Schweiz

Völker (BB 2019, 726 ff) gibt einen Überblick über die Anbindungen der Schweiz an das Steuerrecht der EU. Interessant sind in diesem Zusammenhang zwei jüngere Urteile des EuGH zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA): Im Urteil vom , C-581/17, Wächtler, hat der EuGH ausgesprochen, dass das FZA einer Wegzugsbesteuerung ohne Stundungsmöglichkeit entgegensteht, wenn ein Steuerpflichtiger in die Schweiz zieht und dort bereits eine Erwerbstätigkeit ausübt. Damit wurde bestätigt, dass über das FZA eine den unionsrechtlichen Grundfreiheiten vergleichbare Schutzwirkung gewährt wird. Die Entscheidung darf jedoch nicht vorschnell verallgemeinert werden, denn mit Urteil vom , C-355/16, Picart, hat der EuGH einen in die Schweiz Wegziehenden nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des FZA einbezogen, weil er kein „Selbständiger“ war. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltungen in Deutschland und Österreich auf diese Urteile reagieren werden.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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