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SWI 4, April 2019, Seite 183

SWI-Jahrestagung: Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Japan

SWI Conference: No Exit Taxation due to the Conclusion of the New Tax Treaty with Japan

Lisa Ramharter

On November 15th, 2018, the 13th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Eine in Japan ansässige natürliche Person ist zu 100 % an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Nach dem derzeit geltenden DBA Japan sind Gewinne aus der Veräußerung solcher Anteile im Ansässigkeitsstaat der Körperschaft zu besteuern (Art 18 DBA Japan). Österreich hätte demzufolge ein Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung. Japan hätte die Steuer gemäß Art 19 Abs 1 DBA Japan anzurechnen. Mit trat allerdings ein neues DBA Japan in Kraft, welches an das OECD-MA angelehnt ist. Statt der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft sieht dieses in Art 13 Abs 5 DBA Japan ein alleiniges Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Veräußerers vor. Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung wären daher nur in Japan steuerbar.

II. Diskussion

Heinz Jirousek: Die vorliegende EAS-Auskunft 3402 behandelt die Frage, ob der Neuabschluss des DBA Japan im Hinblick auf die österreichische Beteiligu...

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