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SWI 4, April 2019, Seite 218

BFH: Künftiger Tätigkeitsstaat hat Besteuerungsrecht am „Signing Bonus“

Das Besteuerungsrecht an einem „signing bonus“, eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung für die künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit, steht nach Art 15 Abs 1 Satz 2 DBA Deutschland – Schweiz Deutschland zu.

Sachverhalt: Ein ursprünglich in der Schweiz ansässiger Wissenschaftler erhält in Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem deutschen Arbeitgeber eine Einmalzahlung iHv 200.000 Euro. Die gewährte Einmalzahlung sollte dem Wissenschaftler die Entscheidung erleichtern, das Stellenangebot der deutschen Forschungseinrichtung anzunehmen und seine bisherige Stelle aufzugeben. Darüber hinaus sollte er auch für einige Jahre an den deutschen Arbeitgeber gebunden werden, weshalb die Einmalzahlung auch zurückzuzahlen war, wenn der Forscher vor Ablauf von fünf Jahren ab voller Aufnahme seiner Tätigkeit diese am Institut beendet. Der Arbeitsvertrag wurde am geschlossen und sah vor, dass zunächst von Jänner 2012 bis Ende September 2012 nur eine nebenamtliche Beschäftigung unter Beibehaltung des schweizerischen Wohnsitzes ausgeübt werde. Erst ab sollte der Forscher hauptamtlich tätig werden. Ein erster Teilbetrag wurde im Juni 2012 ausgezahlt. Strittig war, ob die an den W...

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