Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 4, April 2019, Seite 213

EuGH: Leistungsortregel betreffend die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen ist auf mehrtägige Fortbildungskurse anwendbar

In seinem Urteil vom , C-647/17, Srf konsulterna, hatte sich der EuGH mit der Frage nach dem Ort des steuerbaren Umsatzes bei Dienstleistungen betreffend die Eintrittsberechtigung für Unterrichtsveranstaltungen zu befassen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Skatteverk (Steuerverwaltung Schweden) und Srf konsulterna AB (im Folgenden: Srf) über einen vom Skatterättsnämnd (Steuerrechtsausschuss Schweden) erlassenen Steuervorbescheid, der die Mehrwertsteuererhebung in Schweden auf die Erbringung von fünftägigen Buchhaltungslehrgängen in einem anderen Mitgliedstaat an Steuerpflichtige betrifft, die in Schweden den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung haben.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Srf ist eine in Schweden ansässige Gesellschaft, die vollständig im Eigentum eines Berufsverbands für Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungsberater steht. In diesem Rahmen bietet sie Fortbildungen in Buchhaltungsfragen in Form unabhängiger Kurse für Mitglieder des Verbands und andere an. Die meisten dieser Lehrgänge werden in Schweden gehalten, einige finden aber in anderen Mitgliedstaaten statt; in diesem Fall b...

Daten werden geladen...