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SWI 12, Dezember 2016, Seite 643

VwGH zur Verlustermittlung ausländischer Gruppenmitglieder

Bei der Ermittlung des Verlusts ausländischer Gruppenmitglieder ist eine Umrechnung des Ergebnisses ausländischer Gruppenmitglieder nach den zwingenden Vorschriften des österreichischen Steuerrechts erforderlich.

Sachverhalt: Ein in Österreich ansässiges Gruppenmitglied einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG hielt in den Streitjahren 2005 und 2006 100 % der Anteile an der deutschen R GmbH, die als ausländisches Gruppenmitglied in die Unternehmensgruppe einbezogen wurde und deren Verluste gemäß § 9 Abs 6 Z 6 KStG dem unmittelbar beteiligten österreichischen Gruppenmitglied zugerechnet wurden. Während das Unternehmen der Ermittlung des Ergebnisses des ausländischen Gruppenmitglieds österreichisches Steuerrecht zugrunde legte, erachtete das Finanzamt die in der deutschen Eröffnungsbilanz bei Eintritt in die Gruppe nach deutschem Steuerrecht ermittelten Werte als maßgeblich. In der Folge rechnete das Unternehmen dem österreichischen Gruppenmitglied einen weitaus höheren Verlust zu als das Finanzamt bzw ermittelte das Finanzamt in einem Jahr sogar einen Gewinn des ausländischen Gruppenmitglieds.

Für das Finanzamt war die deutsche Steuerbilanz Ausgangspunkt für die erstmalige Ergebnisermittlung des ausländischen Gru...

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