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SWI 12, Dezember 2016, Seite 642

Gewerblichkeitsfiktionen im DBA-Recht

Weiss (NWB 2016, 3148 ff) untersucht zunächst allgemein die Bedeutung der Gewerblichkeitsfiktion nach § 15 Abs 3 dEStG. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung der Finanzgerichte seien die mit einer Umqualifikation durch die Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs 3 dEStG verbundenen Probleme erneut deutlich geworden. Eine Tätigkeit, die den Rahmen der Vermögensverwaltung nicht überschreitet, kann durch die Fiktionen des § 15 Abs 3 dEStG gewerblich werden. Nach Weiss sollen die Fiktionen der Gewerblichkeit grundsätzlich auch im internationalen Steuerrecht anwendbar, im Anwendungsbereich von DBA aber unbeachtlich sein. In anderen Worten führen die Gewerblichkeitsfiktionen nicht dazu, dass auch eine DBA-rechtliche Betriebsstätte in Deutschland vorliege. Die autonome Auslegung der DBA wirke indes nicht umgekehrt auf die Auslegung des nationalen Rechts zurück (hierzu jüngst FG Bremen , 1 K 68/12).

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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