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SWI 12, Dezember 2016, Seite 588

Veräußerung einer Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft durch eine österreichische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern

Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich – Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art 7 iVm Art 23 Abs 1 lit a DBA Österreich – Deutschland ausschließlich der österreichischen Besteuerung, die im Wege der beschränkten Einkommensteuerpflicht iSd § 98 Abs 1 Z 3 Teilstrich 1 EStG 1988 wahrgenommen wird.

Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als intransparent qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung der österreichischen Personengesellschaft zugerechnet werden. Da aber nach österreichischem R...

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