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SWI 2, Februar 2019, Seite 107

EU-Kommission: Vorschlag für den Wechsel zum Abstimmungsverfahren der qualifizierten Mehrheit

Am hat die Kommission eine Mitteilung herausgegeben, wie Schritt für Schritt vom Abstimmungsverfahren der Einstimmigkeit zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren übergegangen werden soll. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wird bereits für über 80 % der Gesetzgebungsverfahren angewendet. Bei diesem Verfahren haben das Europäische Parlament und der Rat gleiches Mitspracherecht bei der Annahme von Gesetzgebungsvorschlägen.

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren werden Gesetzgebungsvorschläge im Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Bei Abstimmungen des Rates über einen Gesetzgebungsvorschlag kommt eine qualifizierte Mehrheit zustande, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • 55% der Mitgliedstaaten stimmen für den Vorschlag;

  • der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Bevölkerung der EU ausmachen.

Da beide Bedingungen erfüllt sein müssen, wird dieses Verfahren auch Beschlussfassung mit „doppelter Mehrheit“ genannt.

Beschlüsse können von einer sogenannten „Sperrminorität“ aufgehalten werden. Eine Sperrminorität muss von mindestens vier Ratsmitgliedern gebildet werden, die zusammen mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Nach Auffassung der K...

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