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Europäische Digitalsteuer
Die EU-Kommission hat im März 2018 zwei Vorschläge für eine nationale Besteuerung der digitalen Wirtschaft veröffentlicht: die Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen, COM(2018) 148 final, und die Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz, COM(2018) 147 final (www.iww.de/s2247). Hidien (PIStB 1/2019, 7 ff) weist darauf hin, dass die Steuerpläne in deutschen Fachkreisen ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen sind, und verweist dazu insb auf Schön, faz.net . Die Kritik moniere vornehmlich die wirtschaftspolitische Zweckmäßigkeit, aber auch ihre steuersystematische Konzeption und Rechtmäßigkeit. Für Hidien ist die geplante Steuer aber besser als ihr Ruf, jedenfalls wenn sie nachgebessert, ergänzt und ausgeschärft sowie strikt als Übergangsrecht befristet wird. Sie sei jedenfalls der erste ernst zu nehmende, nicht nur rechtssymbolische Versuch, digital vermittelte Wertschöpfung nach einem Quellen- und Erwirtschaftungsprinzip (doing business) zu verorten.