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SWI 2, Februar 2019, Seite 93

Ausländische Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen

Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen. Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach dem jeweilig gültigen DBA vereinbart, dass die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann. Eine Überprüfung der DBA-Entlastungsberechtigung in Bezug auf die jeweils betroffenen Einkünfte kann in diesen Fällen gegebenenfalls im Amtshilfeweg erfolgen. Eine Vereinbarung wurde mit folgenden Staaten getroffen: Mexiko, Thailand, Türkei, USA. Volltext des Erlasses in der Findok.

( BMF-010221/0027-IV/8/2019, BMF-AV 2019/10).

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