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SWI 2, Februar 2019, Seite 100

EuGH: Reihengeschäfte mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Im Urteil vom , C‑414/17, AREX CZ, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Nejvyšší správní soud (Oberstes Verwaltungsgericht) hinsichtlich der Auslegung des Begriffs des innergemeinschaftlichen Erwerbs von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Arex ist eine Gesellschaft mit Sitz in der Tschechischen Republik, die bei zwei tschechischen Gesellschaften Kraftstoffe aus Österreich erwarb. Diese Erwerbe erfolgten am Ende einer Kette von Umsätzen. Die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kraftstoffe wurden zunächst durch die Doppler Mineralöle GmbH, eine in Österreich ansässige Gesellschaft, an vier für Zwecke der Mehrwertsteuer registrierte Gesellschaften mit Sitz in der Tschechischen Republik (iwF: tschechische Erstkäufer) verkauft. Anschließend fanden mehrere aufeinanderfolgende Weiterverkäufe an tschechische Gesellschaften statt, bevor die Kraftstoffe schlussendlich an Arex verkauft wurden.

Die tschechischen Erstkäufer hatten einen Vertrag mit der Gesellschaft Garantrans geschlossen, die für diese Käufer der registrierte Empfänger war. Daher zahlte Garantrans im Namen der tschechischen Erstkäufer die Verbrauchsteuern auf die Kraftstoffe. Letztere entrich...

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