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EuGH: Kapitalverkehrsfreiheit und Anrechnungsverfahren bei Dividendenausschüttungen
In seinem Urteil vom Rs. C-319/02 Manninen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Beschränkung der Anwendbarkeit des Anrechnungsverfahrens bei der Ausschüttung von Dividenden an natürliche Personen auf Ausschüttungen von im betreffenden Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften mit der im EG-Vertrag verankerten Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Herr Manninen ist in Finnland unbeschränkt steuerpflichtig und besitzt Aktien an einer schwedischen Gesellschaft. Die von der betreffenden schwedischen Gesellschaft in Form von Dividenden an Herrn Manninen ausgeschütteten Gewinne sind bereits in Schweden auf Ebene der schwedischen Gesellschaft der Körperschaftsteuer unterworfen worden. Die Dividenden unterliegen in Schweden im Wege einer Quellensteuer ebenfalls der Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte. Sie unterliegen in Finnland einer Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte i. H. v. 29 % und gewähren im Gegensatz zu Dividenden, die von im Inland ansässigen Gesellschaften ausgeschüttet werden, keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift im Inland. Die nach dem DBA Finnland-Schweden in Schweden erhobene Quellensteuer i. H. v. 15 % ka...