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"Gruppenbesteuerung" in den Niederlanden
Das niederländische Körperschaftsteuerrecht enthält in Art. 15 eine Regelung betreffend die steuerliche Konsolidierung der Ergebnisse einer Muttergesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften. Der Anwendungsbereich dieser Regelung ist auf niederländische Gesellschaften beschränkt. In einem Beschluss vom hat sich das niederländische Finanzministerium zur Frage geäußert, inwieweit dieser eingeschränkte Anwendungsbereich mit dem EG-Recht in Einklang steht. Spierts (IWB Nr. 23 vom , 1109 ff., Fach 5, Gruppe 2, Niederlande, 391 ff.) analysiert diesen Beschluss und berichtet, dass in der niederländischen Praxis bereits Anträge auf Anwendung der entsprechenden Regelungen auf nach ausländischem Recht gegründete Tochtergesellschaften mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedsstaat gestellt wurden. Über diese Anträge wurde bisher noch nicht abschließend entschieden. Spierts kommt jedenfalls zu dem Ergebnis, dass auch der erwähnte Beschluss vom nur teilweise zur Klärung der EG-rechtlichen Fragestellungen beiträgt und daher abzuwarten sein wird, wie die entsprechenden Anträge vom niederländischen BMF behandelt werden.