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Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100 % beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 DBA-Deutschland (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Abs. 2 EStG vom Kapitalertragsteuerabzug befreit.
Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmen (hier: die die Beteiligung haltende inländische Mitunternehmerschafts-Betriebstätte der deutschen GmbH) nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung einer Inlandsbetriebstätte einer inländischen GmbH. Auch wenn die Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. (EAS 2542 v. )