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EuGH: Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nicht für die Betriebsverpachtung anwendbar
Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom Rs. C-321/02 Harbs mit der Frage zu befassen, ob die Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nach Art. 25 der 6. MwSt-RL auf die Verpachtung eines Teils eines landwirtschaftlichen Betriebes anwendbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Herr Harbs war 1992 Inhaber eines 92 ha großen landwirtschaftlichen Betriebes, zu dem außer Wirtschaftsgebäuden ein Viehbestand von etwa 60 Mastbullen, 65 Milchkühen und 120 weiteren Rindern gehörte. Mit zwei Verträgen vom verpachtete er einen Teil seines Betriebes gegen Entgelt vom bis an seinen Sohn. Er überließ ihm mit dem Pachtvertrag Grundstücke mit einer Größe von etwa 31 ha, die 65 Milchkühe und seine Milchquote. Außerdem vermietete er ihm mit einem Nutzungsvertrag über ein Stallgebäude einen Stall mit 75 Plätzen. Herr Harbs setzte die Bewirtschaftung seines übrigen landwirtschaftlichen Betriebes fort.
Nach Ansicht von Herrn Harbs unterlag das im Rahmen des Pachtvertrages vereinbarte Entgelt den Durchschnittssätzen gemäß § 24 dUStG. Nach dieser Bestimmung wird die Steuer für im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführte Umsätze durch entsprechend hoh...