Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Personalentsendung im Konzern
(BMF) - Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Muttergesellschaft, und zwar sowohl im Sinn des § 29 BAO als auch im Sinn des jeweils anzuwendenden DBA; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Muttergesellschaft diese Räume durch ihre Dienstnehmer für eine gewisse Dauer (im Allgemeinen: länger als 6 Monate, im Verhältnis zur Schweiz gem. AÖFV Nr. 34/2000 länger als 12 Monate) nutzt. Dass solcherart dauerhaft genutzte Räumlichkeiten zu einer Betriebstättenbegründung der Muttergesellschaft führen, wird im Übrigen auch durch das OECD-Update 2002 bestätigt werden (neue Z 4.3 zu Art. 5 OECD-MA).
Wird die Assistenzleistung der ausländischen Muttergesellschaft innerhalb kürzerer Zeiträume erbracht, dann werden die zur Verfügung gestellten Arbeitsräume in der Regel nicht als Betriebstätten im Sinn der DBA a...