Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 5, Mai 2002, Seite 206

Kein Anrechnungsvortrag für Auslandssteuern

Erzielt eine österreichische Kapitalgesellschaft im Jahr 1 kanadische Lizenzgebühren in Höhe von 26.000 Euro, die einer kanadischen Quellenbesteuerung von 2.600 Euro unterzogen worden sind, dann ist die kanadische Quellensteuer gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit. a DBA-Kanada auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, „die auf die Einkünfte, die in Kanada besteuert werden dürfen, entfällt".

Hat die österreichische Gesellschaft im Jahr 1 einen Verlust erlitten, der durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist, dann wird im Jahr 1 - sieht man von der Mindest-KÖSt ab - jedenfalls keine österreichische Körperschaftsteuer erhoben, die auf die kanadischen Einkünfte entfallen könnte.

Erzielt die Gesellschaft sodann im Jahr 2 in Österreich einen Gewinn, dann bildet dieser Gewinn die Besteuerungsgrundlage des Jahres 2. Die im Jahr 2 erhobene Körperschaftsteuer „entfällt" damit ausschließlich auf im Jahr 2 erzielten Einkünfte und nicht auf die im Jahr 1 in Kanada besteuerten Lizenzgebühren. Der Umstand, dass der Verlust des Jahres 1 durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist und nur mit dem gekürzten Betrag die Besteuerungsgrundlage des Jahres 2 vermindert, änder...

Daten werden geladen...